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   OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14   

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https://dejure.org/2014,23751
OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14 (https://dejure.org/2014,23751)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2014 - 11 U 10/14 (https://dejure.org/2014,23751)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 11 U 10/14 (https://dejure.org/2014,23751)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzspflicht wegen Rücknahme eines Angebots vor Ablauf der Bindungsfrist

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzspflicht wegen Rücknahme eines Angebots vor Ablauf der Bindungsfrist

  • rechtsportal.de

    BGB § 311 Abs. 2 ; BGB § 280 Abs. 1
    Schadensersatzspflicht wegen Rücknahme eines Angebots vor Ablauf der Bindungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lieferant nimmt bindendes Angebot zurück: Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzspflicht wegen Rücknahme eines Angebots vor Ablauf der Bindungsfrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzspflicht wegen Rücknahme eines Angebots vor Ablauf der Bindungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindendes Angebot zurückgenommen: Lieferant muss entgangenen Gewinn ersetzen! (IBR 2014, 716)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Soweit in den Fällen gescheiterter Vertrverhandlungen die Haftung aus culpa in contrahendo auf das negative Interesse beschränkt wird, geschieht dies im Hinblick auf den Grundsatz der negativen Vertragsfreiheit des Pflichtigen, der sich auch gegenüber dem die Schadensersatzpflicht begründenden Vertrauenschutz der anderen Partei dahin auswirkt, dass lediglich der Ausgleich des Vertrauensschadens zu gewähren ist (dazu näher Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl. Vor § 275 Rn. 181 ff.; ferner Emmerich in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 311 Rn. 199 und 211; Busche in: Staudinger, Eckpfeiler des Zivilrechts, Neubearbeitung 2014, Rn. 92 ff., insbesondere Rn. 97/98; BGH NJW 1998, 2900).

    Dies ist aber ebenso wie der entgangene Gewinn aus dem beabsichtigen Vertrag (dazu bereits RGZ 104, 275, allerdings unter der Annahme einer positiven Vertragsverletzung) ein Schaden, der nur dadurch eingetreten ist, dass der Pflichtige den Abschluss des Vertrages pflichtwidrig vereitelt hat, mithin - anders als der unter das negative Interesse fallende entgangene Gewinn aus einen Drittgeschäft (vgl. BGH NJW 1998, 2900) - eine Form des positiven Interesses.

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 87/04

    Rechtsfolgen der Abstandnahme des Bieters von einem bindenden Vertragsangebot;

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Durch diese Bindung ist - wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat - ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis mit beiderseitigen Sorgfaltspflichten entstanden, deren Verletzung eine Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss begründet (BGH NZBau 2006, 390 = WM 2006, 247; Staudinger/Bork, BGB, Neubearbeitung 2010, § 145 Rn. 25 und 36; Busche, in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 145 Rn. 20; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 145 Rn. 3; für das Vorliegen einer positiven Vertragsverletzung: RGZ 104, 275, 278).

    So hat der Bundesgerichtshof im Falle der Abschlussverweigerung trotz bindenden Vertragsangebotes angenommen, dass der Geschädigte den Schaden geltend machen kann, der ihm durch diese Pflichtverletzung, also daurch entstanden sei, dass der Vertrag nicht mit dem sich pflichtwidrig verhaltenden Bieter, sondern zustandegekommen war, sondern ein anderer Bieter beauftragt werden musste (NZBau 2006, 390 Tz. 15).

  • RG, 02.02.1922 - VI 463/21

    Festes Angebot; Positive Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Durch diese Bindung ist - wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat - ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis mit beiderseitigen Sorgfaltspflichten entstanden, deren Verletzung eine Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss begründet (BGH NZBau 2006, 390 = WM 2006, 247; Staudinger/Bork, BGB, Neubearbeitung 2010, § 145 Rn. 25 und 36; Busche, in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 145 Rn. 20; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 145 Rn. 3; für das Vorliegen einer positiven Vertragsverletzung: RGZ 104, 275, 278).

    Dies ist aber ebenso wie der entgangene Gewinn aus dem beabsichtigen Vertrag (dazu bereits RGZ 104, 275, allerdings unter der Annahme einer positiven Vertragsverletzung) ein Schaden, der nur dadurch eingetreten ist, dass der Pflichtige den Abschluss des Vertrages pflichtwidrig vereitelt hat, mithin - anders als der unter das negative Interesse fallende entgangene Gewinn aus einen Drittgeschäft (vgl. BGH NJW 1998, 2900) - eine Form des positiven Interesses.

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Danach reicht - was im Höheverfahren Bedeutung erlangen kann - als Beweismaß eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1993, 734; NJW 2004, 444, 445; NJW 2004, 1521, 1522; Senat NJW-RR 2005, 1042, 1044; Palandt/Grüneberg Vor § 249 Rn. 1136).
  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00

    Schadensbegriff bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Danach reicht - was im Höheverfahren Bedeutung erlangen kann - als Beweismaß eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1993, 734; NJW 2004, 444, 445; NJW 2004, 1521, 1522; Senat NJW-RR 2005, 1042, 1044; Palandt/Grüneberg Vor § 249 Rn. 1136).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Dafür ob und in welcher Umfang, der Klägerin durch die (vor-)vertragliche Pflichtverletzung ein Vermögensschaden entstanden ist, gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (BGH NJW 1983, 998, 999; NJW 1987, 705, 706; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 287 ZPO Rn. 3; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl., § 287 Rn. 4).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Dafür ob und in welcher Umfang, der Klägerin durch die (vor-)vertragliche Pflichtverletzung ein Vermögensschaden entstanden ist, gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (BGH NJW 1983, 998, 999; NJW 1987, 705, 706; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 287 ZPO Rn. 3; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl., § 287 Rn. 4).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Danach reicht - was im Höheverfahren Bedeutung erlangen kann - als Beweismaß eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1993, 734; NJW 2004, 444, 445; NJW 2004, 1521, 1522; Senat NJW-RR 2005, 1042, 1044; Palandt/Grüneberg Vor § 249 Rn. 1136).
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01

    Baurecht: Risiken im Gebrauch können Werkmangel sein

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Danach reicht - was im Höheverfahren Bedeutung erlangen kann - als Beweismaß eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1993, 734; NJW 2004, 444, 445; NJW 2004, 1521, 1522; Senat NJW-RR 2005, 1042, 1044; Palandt/Grüneberg Vor § 249 Rn. 1136).
  • LG Köln, 14.11.2013 - 91 O 121/11

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Verschulden bei Vertragsschluss im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14.11.2013 (91 O 121/11) wird zurückgewiesen.
  • LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15

    Fahrzeug nicht mehr lieferbar: Bieter kann Angebot (sanktionslos) zurückziehen!

    Es fehlt deshalb an einem fortbestehenden und insbesondere bindenden Angebot der Beklagten in der Fassung des Schreibens vom 17.05.2013, das Grundlage für eine Pflichtverletzung der Beklagten und dadurch für einen Schadensersatzanspruch des Klägers aus den §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Ziffer 2., 241 Abs. 2, 249f. BGB sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005 - VII ZR 87/14 = NZBau 2006, 390 Rd.14f.; OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2014 - 11 U 10/14 = BeckRS 2014, 17386 = NJW-Spezial 2014, 652; Busche in Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl. 2015, § 145 Rd.20; Städler NZBau 2014, 472 unter I.2.a) jeweils m.w.N.).
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OLG Hamm, 22.08.2014 - 11 U 10/14 (https://dejure.org/2014,80895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2014 - 11 U 10/14 (https://dejure.org/2014,80895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2014 - 11 U 10/14 (https://dejure.org/2014,80895)
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